In dem Koalitionsvertrag findet man nur wenige Angaben zu Einsparungen. Sollten sie vorhanden sein, sind diese meist sehr ungenau formuliert. So wird beispielsweise erwähnt, dass ab diesem Jahr eine "Aufgaben- und Ausgabenkritik" gestartet werden soll. Ein Hauptaugenmerk liegt darauf, alle Subventionen einer gründlichen Überprüfung zuzuordnen. Vorher hatten bereits die Bundesrechnungsamt den kommenden Kabinett mit einer ausführlichen Liste an möglichen Einsparungen konfrontiert, welche ein Volumen von mindestens 30 Mrd. € haben sollte – dies sogar bevor das neue Kabinet seine Arbeit aufnimmt.

„Konsolidierung dringender denn je“

Vor dem Hintergrund des anwachsenden Staatsschuldenberges ist die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Festigung des Bundeshaausherms dringender als je zuvor, betonte Rechnungshofs-Präsident Kay Scheller am Dienstagnachmittag beim Vortrag seines Berichts. Darin werden unter anderem Forderungen nach Abschaffung vieler Steuersenkungen geäußert. „Eine bedeutende Unterstützung für stabile staatliche Finanzen könnte eine konsequente Aktion gegen fiscale Beihilfen und Steuerflucht bieten“, erklärt der höchstrangige Prüfungsoffizier. Hier sind die spezifischen Empfehlungen, die das BRH macht:

Handwerkerleistungen: Seit 2006 haben private Haushalte die Möglichkeit, bis zu zwanzig Prozent ihrer Lohnkosten für Wartungsarbeiten, Sanierungsmassnahmen sowie Aktualisierungen direkt von ihrer anfallenden Einkommenssteuer abzuziehen. Das Hauptziel dieser Regelung bestand darin, das Handwerkssektor zu unterstützen und Schattenwirtschaft einzuschränken. Heute gehört diese Steuervorteil zum Kreis der wichtigsten steuerlichen Subventionsmassnahmen mit einer Gesamtsumme von mehr als zwei Milliarden Euro. Dennoch betrachtet ihn der Bundesrechnungshof als überflüssig.

Er argumentiert, es gebe „Vollzugsdefizite, Zielverfehlungen und Mitnahmeeffekte“. So gelte die Steuermäßigung auch für Leistungen, die gar nicht im Wettbewerb mit der Schwarzarbeit stünden, sondern regelmäßig legal vergeben würden. Als Beispiel nennt der BRH Schornsteinfegerarbeiten. Zudem bemängeln die Prüfer, dass es oft eine Doppelförderung gebe: Nutzen Hauseigentümer zum Beispiel für Sanierungsarbeiten Zuschüsse oder zinsverbilligte Kredite, dürfen die Leistungen nicht auch noch steuerlich abgesetzt werden. Doch das werde von den Finanzämtern praktisch nie geprüft, so die Kritik.

Dieselprivileg: Der Diesekraftstoff weist eine erheblich geringere Besteuerungsrate auf im Vergleich zum Benzin. Obwohl die Fahrzeugsteuer dafür leicht erhöht ist, fördert insgesamt diese Steuersubvention weiterhin den Verkehrssektor. Gemäß dem Bundesrechnungshof belaufen sich die daraus resultierenden Verminderungen an Einnahmen pro Jahr etwa sieben Milliarden Euro. Der BRH sieht diesen Subventionsvorschlag jedoch als unbegründet und argumentiert sogar, dass dies schädliche Auswirkungen auf das Klima hat. Daher sollte laut dem BRH ein Anpassung des Steuersatzes zwischen Benzin und Diesel endlich erfolgen, wie es bereits überfällig wäre.

Kerosinbesteuerung: Das Benzin für Flugzeuge genieht dersteuerfreistellung. Diese Vergütung rangiert unter den Top-20 größten Steuerminderungen im deutschen Staatshaushalt und beträgt annähernd 600 Millionen Euro pro Jahr. Gemäß dem Bericht des Bundesrechnungshofs sollte dieser Vorteil aus Umweltschutsgriinden heraus abgeschaffen werden.

Tonnagebesteuerung: Inlandische Reedereien haben die Möglichkeit, ihre Einkünfte aus dem Betreiben von HandelsSchiffen nicht nach den tatsächlichen Gewinnzuwächsen zu berechnen, sondern gemäß der Tonnenkapazität ihrer Schiffe. Diese Regelung führt zu einer signifikanten Steuerbegünstigung für diese Unternehmen. Gemäß Angaben des Bundesrechtsanwalts und -haustags (BRH) betrugen die durch diesen Vorgehen entstandenen Steuerverluste im Zeitraum von 2021 bis 2024 geschätzt über 22 Milliarden Euro. Dennoch sind die Prüfer der Finanzkontrolle der Auffassung, dass dieses Stützungsprogramm sein Hauptziel verfehlt. Der BRH betont nämlich, obwohl das Subventionsvolumen sehr hoch ist, hat sich der Bestand an Schiffen bei deutschen Reedereien jahrelang stetig reduziert. Aus diesem Grund fordern sie eine dringende Einschränkung oder Begrenzung dieser Unterstützung.

Ermäßigte Umsatzsteuer: Einige Produkte unterliegen nur einer reduzierten Mehrwertsteuer im Umfang von sieben Prozent. Trotz des bereits 2010 geäußerten Kritisismus durch den BRH sind diese Ausnahmen seither sogar vergrößert worden. Laut Angaben des Rechnungshofs beläuft sich der Betrag dieser Reduzierung auf etwa 35 Mrd. Euro pro Jahr – einen Zuwachs von zehn Milliarden Euro gegenüber dem Stand vom Jahr 2010. In der Praxis haben diese Sonderregelungen häufig zu Schwierigkeiten bei der Abgrenzung geführt und entsprachen oft nicht einem klaren System, wie es hervorgehoben wurde. Daher rufen die Wirtschaftsprüfer nach einer Änderung, welche zur Verminderung solcher Ausnahmeregelungen führen sollte. Diese Maßnahme würde laut ihren Schätzungen zum Potential für zusätzliche Erlösse in der Größenordnung von mehreren Milliarden Euro führen. Dennoch hat die aktuelle Regierungschefetin vor kurzem eine weitere Erleichterung bekanntgegeben: ab sofort sollen Essensbestellungen in Gaststätten ständig under der gesenkten Steuersätze von sieben Prozent fallen.

Steuervollzug Laut den Rechnungsprüfenden hat die Finanzverwaltung weiterhin Schwierigkeiten, eine umfassende Besteuerung der "Platformökonmie" – wie etwa Mieteinnahmen via Airbnb – zu gewährleisten. Zudem fließen Einnahmen aus Kryptowährungen laut diesen Prüfern häufig untersteuerlich ein. Der Revisionsrat befürchtet erhebliche Steuergapen in diesem Bereich.

Steuerhinterziehung: Der BRH ruft eindringlich dazu auf, den Kampf gegen Steuervermeidung intensiver zu gestalten. Insbesondere befürwortet er eine Modernisierung der IT-Infrastruktur für betrugsmindernde Maßnahmen im Bereich der Mehrwertsteuer. Diese Systeme sind bereits seit nahezu zwanzig Jahren nicht mehr an aktuelle technologische Standards angepasst. Darüber hinaus weist der Rechnungshof gewichtige Unterschiede in der Qualität der Steuerermittlung zwischen den verschiedenen Bundesländern nach. In bestimmten Regionen wurden beispielsweise die entdeckenen "Panama-Papiere" nur unzureichend analysiert. Des Weiteren hat sich das Bundesfinanzministerium weitgehend zurückhaltend verhalten und stattdessen eher darauf geachtet, dass die örtlichen Behörden selbstständiger tätig werden sollten.

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