Die Einsparungsmaßnahmen im Koalitionsvertrag sind eher spärlich vertreten. Bei den genannten handelt es oft um sehr unbestimmte Formulierungen: Zum Beispiel wird dort erwähnt, dass die "Aufgaben- und Ausgabenkritik" bereits in diesem Jahr gestartet werden soll. Ein Hauptaugenmerk hierbei liegt darauf, alle Subventionen einer gründlichen Überprüfung zu unterziehen. Der Bundesrechnungshof hingegen hat den zukünftigen Regierungskoalition vor derenAmtsantritt eine ausführliche Liste mit möglichen Ersparnissen präsentiert, welche ein Volumen von mindestens 30 Milliarden Euro erreicht.

„Konsolidierung dringender denn je“

Vor dem Hintergrund des anwachsenden Staatsschuldenbergangs ist die Notwendigkeit von Massnahmen zur Festigung des Bundeshauptkontos drängender als jemals zuvor", warnte Präsident des Rechnungshauses Kay Scheller am Dienstag beim Vortrag des Berichts, in welchem auch eine Reduktion vieler Steuersubventionen empfohlen wird. "Eine bedeutende Unterstützung für stabile staatliche Finanzen könnte durch einen konsistenten Ansatz bezüglich fiscale Vergünstigungen und Steuerbetrugspraktiken geleistet werden", so der höchstrangige Hausherren-Revisor. Hier sind einige spezifische Empfehlungen, die das BRH macht:

Handwerkerleistungen: Seit 2006 haben private Haushalte die Möglichkeit, bis zu zwanzig Prozent der Kosten für Wartungen, Sanierungsvorhaben und Modernisierungen vom Betrag ihrer anfallenden Einkommensteuer zurückzustellen. Das Hauptziel dieser Maßnahme bestand darin, das Handwerkssektor zu unterstützen und Schattenwirtschaft einzuschränken. Heute stellt diese Steuervorteil ein Budget von mehr als zwei Milliarden Euro dar und gehört damit zu den wichtigsten steuerlichen Subventionen des Landes. Dennoch betrachtet ihn der Bundesrechnungshof als überflüssig.

Er behauptet, es bestehe ein Mangel an Vollzug, fehlerhaftes Zielen sowie einen Effekt des Mitnehmens. So würde beispielsweise die Steuervergünstigung auch auf Dienstleistungen angewendet, welche keiner Konkurrenz zur Schwarzarbeit ausgesetzt sind und regulär rechtswidrig erteilt würden. Das Bundesrechenzentrum (BRH) führt als Beispiel Reinigungsarbeiten am Kamin vor. Des Weiteren kritisieren die Gutachter häufige doppelte Förderungen: Wenn Eigentümere zb bei Renovierungsvorhaben Zuschüsse oder subventionierte Darlehensmittel erhalten, dürften sie diese Leistungen nicht zusätzlich fisikalisch geltend machen können. Dennoch wird dies gemäß der Kritiker selten vom Finanzamt überprüft.

Dieselprivileg: Der Dieseltreibstoff unterliegt einer wesentlich geringeren Besteuerung im Vergleich zum Benzin. Obwohl die Fahrzeugsteuer leicht erhöht ist, fördert insgesamt diese Steuersubvention weiterhin die Verkehrsbranche. Gemäß dem Bundesrechnungshaus belaufen sich die daraus resultierenden Einkommensverluste etwa auf sieben Milliarden Euro pro Jahr. Das Institut sieht diese Subvention als unbegründet an und wirkt sogar schädlich für das Klima. Daher empfehlt das BRH eine Anpassung der Abgabenraten für Benziner und Diesel-Fahrzeuge als überfällige Maßnahme.

Kerosinbesteuerung: Das Benzin für Flugzeuge genieht dersteuerfreistellung. Diese Vergütung rangiert unter den Top 20 größten Steuersenkungen im deutschen Staat und beträgt annähernd 600 Millionen Euro pro Jahr. Gemäß dem Bericht des Bundesrechnungshofs sollte dieses System aus Gründen des Klimashutzes abgeschaffen werden.

Tonnagebesteuerung: Inländische Reedereien sind berechtigt, ihre Einnahmen aus dem Geschäft mit Handelsschiffen nicht nach ihren tatsächlichen Profiten, sondern nach der Tonne kapazitätswise festzulegen. Diese Regelung führt zu einer signifikanten Steuerbegünstigung für diese Unternehmen. Laut Berechnungen des Bundesreederieverbandes (BRH) belaufen sich die durch diesen Vorgehen entstandenen Steuerverluste im Zeitraum von 2021 bis 2024 auf über 22 Mrd. EUR. Nach Meinung der Wachstumsprüfenden Behörden ist dieser Fördersatz jedoch wenig erfolgreich, da trotz der großen Summe an Subventionen der Flottenbesitz deutscher Reedereien weiterhin abnimmt. Aus diesem Grund fordert der BRH eine strengere Begrenzung dieser Unterstützung dringend heraus.

Ermäßigte Umsatzsteuer: Einige Produkte unterliegen einer reduzierten Mehrwertsteuer im Umfang von sieben Prozent. Trotz der Tatsache, dass bereits 2010 der Bundesrat die Reichweite dieser Freistellungen kritisieren musste, sind diese seither weiter erweitert worden. Laut Angaben des BRH beläuft sich das Gesamtvolumen der Reduzierung auf etwa 35 Mrd. EUR pro Jahr – was einem Zuwachs von zehn Milliarden EUR gegenüber 2010 entspricht. Diese Sonderregelungen haben in der Praxis häufig dazu geführt, dass Grenzziehungsschwierigkeiten auftreten und oft keinen logischen Grund hatten, wie es die Kritiker bemängeln. Daher rufen die Wirtschaftsprüfer nach einer Reform, welche zu weniger solcher Ausnahmen führen würde. In ihren Augen birgt dies das Potential zur Erzielung zusätzlicher Einnahmen in Milliardenhöhe. Dennoch hat die schwarz-rote Koalition unlängst eine weitere Steuerverringerung genehmigt: Im Bereich Gaststättenküchen wird fortan ständig der gesonderte niedrigere Steuersatz von sieben Prozent angewendet.

Steuervollzug Nach Meinung der Rechnungsprüfner fehlt es der Finanzaufsicht daran, die gesamte Besteuerung der "Platformökonmie" – wie beispielsweise Mieteinbringungen via Airbnb – zu gewährleisten. Zudem entgehen den Steuereinnahmen des Staates aufgrund seiner Schätzungen regelmäßig auch erwerbsmäßige Erträge aus virtuellen Währungen. Der Revisionsrat mahnt an und spricht sich gegen beträchtliche Lücken bei der Abgeltung der Steuern aus.

Steuerhinterziehung: Der BRH betont eindringlich die Notwendigkeit, den Kampf gegen Steuervermeidung weiterzuentwickeln. Er argumentiert vor allem für eine Aktualisierung der IT-Infrastruktur zum Bekämpfen von betrügerischen Praktiken im Zusammenhang mit Mehrwertsteuerschulden, da diese Systeme bereits seit nahezu zwanzig Jahren ihren technologischen Anforderungen nicht mehr gerecht werden. Darüber hinaus weist der Rechnungshof auf signifikante Unterschiede bezüglich der Effizienz und Qualität des Steuerdezernats zwischen den verschiedenen Bundesstaaten hin. In bestimmten Regionen wurde beispielsweise die Entschlüsselung der „Panama-Papiere“ nur unzureichend durchgeführt. Des Weiteren hat das Bundesministerium der Finanzen seine Rolle bei dieser Prozessanalyse weitestgehend als untätig wahrgenommen anstatt aktiv die lokalen Behörden zu unterstützen.

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