Die landespolitische Führung von Nordrhein-Westfalen freut sich über die bevorstehenden zusätzlichen Regelungen zum Homeoffice im Abkommen zur Besteuerung zwischen Deutschland und den Niederlanden. In Zukunft werden Pendler an der Grenze die Möglichkeit haben, maximal 34 Tage pro Jahr von ihrem Heim aus zu arbeiten, ohne dass dies mit erhöhten Ausgaben oder aufwendigen Steueranpassungen bei der Umsatzsteuer beider Staaten verbunden ist.

„Die Entscheidung, Grenzpendelern keine Steinerhöhung aufgrund gelegentlicher home-office-basierter Arbeit zukommen zu lassen, war längst fällig – und sendet einen wichtigen Signalgeber für ein Europa mit verkürzten Wegen“, betonte NRWs Finanzausschuss-Mitglied Marcus Optendrenk von der CDU.

Keine Doppelbesteuerung in zwei Ländern

In dieser Woche hat die niederländische Zentralregierung eine grundlegende Vereinbarung zwischen beiden Ländern über eine angemessene Änderung ihres Doppelbesteuerungsabkommens angekündigt. Die neuen Bestimmungen benötigen jedoch noch die Genehmigung durch die jeweiligen nationalen Parlamente. Der Vertrag soll sicherstellen, dass Personen, die an der Grenze arbeiten, keine Steuern für dieselbe Verdienstquelle sowohl im Heimat- als auch im Arbeitsort-Land bezahlen müssen.

In Nordrhein-Westfalen sind Tausende pendelnder Arbeitnehmer wie zum Beispiel im Kreis Heinsberg, in Kleve oder in der Stadt Aachen mit komplizierten steuerlichen Vorschriften konfrontiert. Seit längerer Zeit bemüht sich die Landesregierung darum zu gewährleisten, dass fortschrittsorientierte Arbeitsformen nicht durch veraltetes Steuersystem behindert werden, betonte Optendrenk. „Die nun beschlossene Regelung von 34 Arbeitstagen stellt einen bedeutenden Fortschritt dar und es müssen noch weitergreifende Maßnahmen folgen.“

Neue Homeoffice-Regelung vereinbart

Die vorgesehene Änderung besagt, dass bis zu 34 Tage Heimarbeit jährlich steuerlich so gewertet werden sollen, als hätten sie im Tätigkeitsstaat stattgefunden – zum Beispiel in den Niederlanden. Dadurch fällt für diesen Zeitraum keine zweifache Verteilung des Einkommens auf mehrere Länder an, was nach Erklärungen des Ministeriums von Düsseldorf die Verwaltungsbelastung für betroffene Personen signifikant mindern wird.

Deutschland und die Niederlande haben bereits eine Erklärung abgegeben, um zukünftige Schritte zu diskutieren, die den von 34 Arbeitstagen pro Kalenderjahr übertreffen.

Hürden abbauen im europäischen Arbeitsmarkt

«Wer in der Grenzregion lebt und arbeitet, soll sich frei bewegen können – im Alltag, auf dem Arbeitsweg, aber auch im Homeoffice», betonte NRW-Europaminister Nathanael Liminski (CDU). «Die neue Regelung ist ein wichtiger Baustein für einen gemeinsamen Arbeitsmarkt ohne unnötige Hindernisse.»

Die Landesregierung dringt auf weitergehende Lösungen. Für viele Pendler, die regelmäßig ein bis zwei Tage pro Woche im Homeoffice arbeiteten, bleibe die 34-Tage-Regelung ein Kompromiss, erläuterten die Minister. «Unser Ziel ist und bleibt eine faire und einfache Besteuerung, die den Menschen in der Grenzregion echte Planungssicherheit gibt.»

© dpa-infocom, dpa:250416-930-444282/1

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